Definition!

Was ist Pflegegrad 2?

Beim Pflegegrad 2 handelt es sich um die zweitniedrigste Einstufung innerhalb der Pflegegrade. Betroffene werden als pflegebedürftig mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eingestuft. Aufgrund dieser Pflegebedürftigkeit erhalten sie von ihrer Pflegekasse verschiedene Leistungen. Um die Einstufung in Pflegegrad 2 zu erwirken, müssen Betroffene einen Pflegegrad bei ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse beantragen. Die Einstufung wird dann im Rahmen eines Begutachtungsassessments (NBA) durch den medizinischen Dienst vorgenommen.

 

Was ist der Unterschied zwischen 

Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Während Personen mit Pflegegrad 1 als pflegebedürftig mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eingestuft werden, geht man bei Pflegegrad 2 bereits von erheblichen Beeinträchtigungen aus. Deshalb erhalten Betroffene, die in häuslicher Pflege betreut werden, auch mehr Leistungen von der Kasse – allerdings nicht so viel wie bei Pflegegrad 3. 

Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege
 

Bessere Differenzierung durch neue Pflegegrade

Im Übrigen besteht auch ein großer Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegestufe 2. So fielen Personen mit Pflegestufe 2 bis zur Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 in die Kategorie der Schwerpflegebedürftigkeit. Betroffene mit Einschränkungen wie sie dem heute gültigen zweiten Pflegegrad zugeordnet wären, hätten sich im Pflegestufen-System vermutlich überwiegend in der Pflegestufe 1 oder sogar in der Pflegestufe 0 wiedergefunden. 

Was sind Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Grundsätzlich hat jede pflegebedürftige Person, die privat oder gesetzlich krankenversichert ist, Anspruch auf Sach- und finanzielle Leistungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegegrad. 

Antrag bei Krankenkasse stellen

Die erste Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist eine Antragstellung bei der jeweiligen Krankenkasse. Dieser kann formlos eingereicht werden oder sogar telefonisch erfolgen. Die Krankenkasse wiederum informiert die Pflegekasse, die den medizinischen Dienst (MD oder veraltet MDK) mit einem Begutachtungsassessment (NBA) beauftragt.

Begutachtung der Einschränkungen

Während der Begutachtung werden der pflegebedürftigen Person verschiedene Fragen gestellt, um das Ausmaß der Einschränkungen beurteilen zu können. Die Fragen beziehen sich auf insgesamt 5 Module mit jeweils mehreren Unterkategorien. Anhand der Antworten wird eine individuelle Punktzahl ermittelt. Liegt diese am Ende zwischen 27 und 47,5, sind die Pflegegrad 2 Voraussetzungen erfüllt. Bei einer niedrigeren Punktwertung erfolgt dagegen eine Einstufung in Pflegegrad 1. Bei höheren Punktzahlen wiederum wird eine Einstufung in Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorgenommen.

Welche Module/Kriterien werden bei der Begutachtung betrachtet? 

Beim zweiten Pflegegrad werden dieselben Module bei der Begutachtung betrachtet, wie etwa auch beim Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 5. Schließlich soll die Pflegebedürftigkeit aller Betroffenen auf Basis derselben Kriterien bewertet werden. 

Bewertete Module/Kriterien

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlage
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Selbstversorgung

Gewichtung der Module

Die Module gehen unterschiedlich stark in die Punktwertung ein. So werden etwa die Punkte im Modul Mobilität nur zu 10 % gewichtet, während die Punkte im Modul Selbstversorgung zu 40 % in die Wertung eingehen. Durch diese unterschiedliche Priorisierung sollen in der Feststellung auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder Demenz besser erfasst werden.

Wie erfolgt die Durchführung einer Pflegebegutachtung?

Die Pflegebegutachtung oder MD- bzw. MDK-Begutachtung findet im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Falls möglich und erforderlich, kann ein pflegender Angehöriger bei der Begutachtung anwesend sein, um bei der Beantwortung der Fragen zu unterstützen. 

Begutachtungsprozess und -dauer

Ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes bespricht die Fragestellungen aus den einzelnen Modulen mit der pflegebedürftigen Person und notiert die Angaben. Der gesamte Begutachtungsprozess dauert in der Regel bis zu einer Stunde.

Ermittlung des Pflegegrades

Im Anschluss an das Begutachtungsassessment erfolgt die Feststellung, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt werden oder ob eventuell sogar stärkere Beeinträchtigungen (Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4) vorliegen. Gegen das Ergebnis der Einstufung können die Betroffenen gegebenenfalls Einspruch erheben. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Einstufung auf Basis der Aktenlage erfolgte. 

Änderung des Pflegegrades

Insbesondere bei Personen, die bereits Pflegegrad 1 erhalten haben und eine höhere Einstufung wünschen, kann es passieren, dass die Bewertung nach Aktenlage vorgenommen wird. Dann erfolgt oft eine automatische Einstufung in den zweiten Pflegegrad. Hat sich die Pflegebedürftigkeit seit der letzten Begutachtung jedoch deutlich verstärkt, ist es möglich, dass die automatische Hochstufung in den zweiten Pflegegrad nicht ausreichend ist und dass eventuell sogar ein Pflegegrad 3 vorliegt.

Welche Leistungen stehen einer Person mit Pflegegrad 2 zu?

Sobald die Frage, ab wann Pflegegrad 2 erreicht wird, geklärt ist (nicht gleichzusetzen mit der früheren Frage, ab wann man Pflegestufe 2 bekommt), möchten Betroffene meist wissen, welche Leistungen sie nun von ihrer Pflegekasse erwarten können. Schließlich lässt sich so die häusliche Pflege durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst deutlich besser planen. 

Ab Pflegegrad 2 können Betroffene sich sogar für eine vollstationäre Pflege entscheiden. Die Leistungen der Pflegekasse sind beim zweiten Pflegegrad zwar nicht so umfangreich wie bei den Pflegegraden 3, 4 oder 5, aber bereits deutlich umfassender als beim ersten Pflegegrad.

 

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Ab dem zweiten Pflegegrad erhalten Betroffene bzw. pflegende Angehörige finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Während es bei Pflegegrad 1 lediglich den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich gibt, erhalten pflegebedürftige Personen ab dem zweiten Pflegegrad auch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und vieles mehr.

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege

Außerdem gibt es Zuschüsse für: 

  • Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung
  • Wohngruppe
 
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Entlastungsbetrag
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Welche Beträge erhält man 

mit dem Pflegegrad 2? 

Zu den grundlegenden Leistungen bzw. Zuschüssen, die man in der Pflegesituation des zweiten Pflegegrades genauso erhält wie bei allen anderen Pflegegraden, gehören

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: 4.000 Euro einmalig
  • Wohngruppe: 214 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag lässt sich beim zweiten Pflegegrad erhöhen. Wenn nicht sämtliche Pflegesachleistungen ausgeschöpft wurden, können Betroffene sich maximal 40 Prozent des Betrags umwandeln lassen, um dieses Geld für Entlastungs- oder Betreuungsleistungen zu nutzen. Hierdurch kann sich ein zusätzliches Entlastungsgeld von bis zu 289,60 Euro ergeben.

Wie hängen Pflegegeld und Pflegesachleistungen 

bei Pflegegrad 2 zusammen?

Als Pflegegeld ist ein Betrag in Höhe von 316 Euro monatlich vorgesehen. Dieser Betrag kann für die häusliche Pflege durch einen Angehörigen aufgewendet werden. Findet die Pflege dagegen durch einen ambulanten Pflegedienst statt, verwendet man hierfür die Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro monatlich. 

 

Wird eine Person sowohl von Angehörigen als auch durch einen Pflegedienst betreut, zahlt die Pflegekasse lediglich die Pflegesachleistung. Allerdings ist es möglich, eine Kombinationsleistung einzufordern. In diesem Fall wird nicht aufgebrauchtes Budget aus der Pflegesachleistung in Pflegegeld umgewandelt. Angenommen, eine Person zahlt für den ambulanten Pflegedienst 500 Euro monatlich, stehen noch 224 Euro zur Verfügung, die als anteiliges Pflegegeld verwendet werden können.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Nach einer Einstufung in den zweiten Pflegegrad können Betroffene gewissermaßen wählen, ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten möchten. Die Beträge gestalten sich nach der letzten Anpassung wie folgt:

Pflegegeld: 316 Euro monatlich (nach § 37 SGB XI), Pflegesachleistungen: 724 Euro monatlich (nach § 36 SGB XI)

Eine Kombinationsleistung ist möglich, sodass ein Teil des Budgets für Pflegesachleistungen in anteiliges Pflegegeld umgewandelt wird. Dies gilt allerdings nur für Personen, die sowohl durch Angehörige als auch einen Pflegedienst betreut werden. Es ist nicht möglich, beide Beträge voll ausgezahlt zu bekommen. 

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung haben Betroffene Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 689 Euro für die Tages- und Nachtpflege (Leistungen für teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI). Dieser Betrag kann zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt werden, wenn die Pflegebedürftigen durch Angehörige betreut werden.

Weiterhin monatlich ausgezahlt wird der sogenannte Entlastungsbetrag, auch als Betreuungs- und Entlastungsleistungen bekannt. Dieser beträgt über alle Pflegegrade hinweg, also selbst bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5, 125 Euro monatlich. Für Pflegebedürftige, die in einer Wohngruppe leben, winkt zudem ein monatlicher Zuschuss von 214 Euro im Monat.

Für Pflegebedürftige, die nicht im häuslichen Umfeld betreut werden, sondern auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, steht ein Betrag von 770 Euro im Monat zur Verfügung.

Welche jährlichen und 

einmaligen Leistungen gibt es?

Als einmalige Leistung kann der Zuschuss zur Wohnraumanpassung gewertet werden. Wenn eine pflegebedürftige Person ihre Wohnung barrierefrei umbauen lässt, kann sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss für die Gesamtmaßnahme beantragen. Darüber hinaus kann einmalig eine Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-WG gefordert werden. Diese beträgt 2.500 Euro pro Mitbewohner und ist auf eine Maximalsumme von 10.000 Euro pro Pflege-WG (4 Bewohner) begrenzt.

Jährliche Leistungen für Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bzw. das Kurzzeitpflegegeld steht zu, wenn eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum außer Haus gepflegt werden muss – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Hierfür erhalten Betroffene bis 1.774 Euro.

 

Jährliche Leistungen für Verhinderungspflege

Geld für eine Verhinderungspflege fließt immer dann, wenn eine Person für einen begrenzten Zeitraum durch eine andere Pflegeperson als gewohnt betreut wird. Etwa, wenn die normalerweise pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren und für diesen Zeitraum ein Pflegedienst beauftragt wird. Hierfür können bis zu 1.612 Euro beantragt werden.

Welche Pflegehilfsmittel können Personen mit Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen?

Anders als früher, wo noch in Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3 unterteilt wurde, bekommen alle Pflegebedürftigen heute viele Leistungen, die ihnen unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad zustehen. Hierzu gehören auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Für Artikel wie Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel steht ein monatliches Budget von 40 Euro zur Verfügung.

Fallbeispiel zu Pflegegrad 2

Frau Blume ist 82 Jahre alt, schwer herzkrank und muss täglich Medikamente nehmen. Sie leidet zudem seit einigen Jahren an einer Inkontinenz sowie seit kurzem an beginnender Demenz. Ihr Sohn wohnt im Nachbarhaus und kommt morgens und abends vorbei, um sicherzugehen, dass sie ihre Herztabletten einnimmt. Darüber hinaus erledigt er für sie den Einkauf, denn erst kürzlich hat sich Frau Blume auf dem Weg vom Supermarkt nach Hause verlaufen. Auch bei Arztterminen begleitet sie der Sohn, da Frau Blume sich die vielen Informationen, die ihr die Ärzte mitteilen, nicht mehr richtig merken kann.

Aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen kommt Frau Blume bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst auf eine Punktwertung von 32,5 Punkten. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen für Pflegegrad 2. Durch die nun zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen kann sie sich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst leisten und ihren Sohn somit entlasten.

 

Wo kann ich Pflegegrad 2 beantragen?

Die Antragstellung erfolgt bei der Krankenkasse, denn die Pflegekasse ist dieser angegliedert. Eine formlose Antragstellung genügt. Anschließend wird das standardisierte Verfahren automatisch in die Wege geleitet. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes sich meldet und einen Termin für das Begutachtungsassessment vereinbart.

Wo kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Pflegehilfsmittel können am einfachsten über eine Pflegebox beantragt werden. Hier können die enthaltenen Pflegehilfsmittel selbst zusammengestellt werden und kommen in einer monatlichen Lieferung direkt zu den Betroffenen nach Hause. Die Abrechnung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse sowie die Antragstellung übernimmt der jeweilige Dienstleister automatisch.

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