Definition!

Was sind Pflegehilfsmittel?
Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel sind normalerweise Geräte und Gegenstände, die sehr langlebig und teuer sind. Sie werden deshalb oft leihweise an die Pflegebedürftigen übergeben. Typische Beispiele sind höhenverstellbare Pflegebetten, Sitzhilfen oder Notrufsysteme. Wichtig: Die Geräte gelten nur dann als Pflegehilfsmittel, wenn sie nicht fest mit der Bausubstanz verbunden werden. Ein Treppenlift oder eine fest eingebaute Hebeanlage sind demnach nicht als Pflegehilfsmittel einzustufen.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind normalerweise Geräte und Gegenstände, die sehr langlebig und teuer sind. Sie werden deshalb oft leihweise an die Pflegebedürftigen übergeben. Typische Beispiele sind höhenverstellbare Pflegebetten, Sitzhilfen oder Notrufsysteme. Wichtig: Die Geräte gelten nur dann als Pflegehilfsmittel, wenn sie nicht fest mit der Bausubstanz verbunden werden. Ein Treppenlift oder eine fest eingebaute Hebeanlage sind demnach nicht als Pflegehilfsmittel einzustufen.

Verbauchsprodukte

In der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen Personen kommen aus hygienischen Gründen viele Einwegprodukte zum Einsatz. Diese sind für den direkten Verbrauch bestimmt und werden deshalb auch als Verbrauchsprodukte bzw. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise Einwegschürzen, Betteinlagen oder Einweghandschuhe.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel werden häufig miteinander verwechselt. Der Unterschied ist auch nicht ganz leicht zu erkennen. Er ist aber vor allem für die Beantwortung der Frage wichtig, wer die Kosten für die betreffenden Gegenstände übernimmt.

Hilfsmittel

Hilfsmittel werden normalerweise von der Krankenkasse bezahlt und durch einen Arzt verordnet. Sie dienen der Unterstützung einer Behandlung oder sollen einer drohenden Behinderung vorbeugen bzw. eine solche ausgleichen. Typische Hilfsmittel sind Rollatoren, Hörgeräte oder auch Bade- und Duschhilfen.

Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel zur Pflege werden dagegen nicht vom Arzt verordnet. Die Pflegebedürftigen bzw. die pflegende Person stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Die Produkte dieser Kategorie dienen nicht dazu, Krankheiten zu lindern oder deren negative Folgen abzuwenden. Sie sollen vielmehr die häusliche Pflege erleichtern bzw. überhaupt erst möglich machen oder den Betroffenen trotz Pflegebedürftigkeit ein selbstständigeres Leben erlauben.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Für die meisten Pflegehilfsmittel ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Wer wissen möchte, welche Pflegehilfsmittel man beantragen kann, sollte einen Blick ins Hilfsmittelverzeichnis werfen. Dieses wird vom GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V erstellt und listet sämtliche Hilfsmittel in verschiedenen Produktgruppen. Zu diesem Hilfsmittelverzeichnis existiert eine Anlage mit einem Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dieser Pflegehilfsmittelliste bzw. in diesem Pflegehilfsmittelkatalog finden sich mehrere Produktgruppen:

Beispiele:

  • Pflegebetten
  • Tische für Pflegebetten
  • Pflegerollstühle
  • Sitzhilfen
  • Lagekorrekturhilfen

Beispiele:

  • Stechbecken
  • Urinflasche
  • Inkontinenzunterlage
  • Haarwaschwanne
  • Duschwagen

Beispiele:

  • Notrufsysteme
  • Produkte zur Unterstützung der Medikamenteneinnahme
  • Produkte zur Messung und Deutung von Körperzuständen

Beispiele:

  • Einweghandschuhe
  • Mundschutz
  • Einwegschürze
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektion

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei den Pflegegraden?

Der individuelle Pflegegrad einer pflegebedürftigen Person entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernehmen muss. Das gilt für Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, umso größer die Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Angaben zum Anspruch lassen sich pauschal nach Pflegegrad unterteilen. Das ist beim Anspruch auf Pflegehilfsmittel etwas anders.

Ab Pflegegrad 1 haben alle pflegebedürftigen Personen, die in der häuslichen Pflege zumindest teilweise durch Angehörige gepflegt werden, Anspruch auf ein monatliches Budget in Höhe von 40 Euro für zum Verbrauch bestimme Hilfsmittel in der Pflege. Dazu gehören etwa Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Co. Der Betrag von 40 Euro im Monat ist unabhängig vom Pflegegrad.

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Betroffene zudem Anspruch auf einen Zuschuss für die Einrichtung bzw. den Betrieb eines Hausnotrufs. Die Höhe des Zuschusses liegt normalerweise bei 25,50 Euro im Monat – unabhängig vom Pflegegrad.

Ab Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind. Ob und welche Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel die Krankenversicherung bzw. Pflegekasse gewährt, hängt von verschiedenen, individuellen Faktoren ab. Hier sollten Betroffene sich mit ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse kurzschließen, um nicht nur die Ansprüche zu klären, sondern auch die konkrete Antragstellung zu besprechen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld zumindest teilweise durch Angehörige gepflegt, müssen die Pflegekassen ein monatliches Budget für Pflegehilfsmittel bereitstellen, die für den Verbrauch gedacht sind. Anders als bei einem Pflegebett oder einer Gehhilfe handelt es sich hierbei um Produkte, die nur einmal verwendbar sind. Sie sollen den Betroffenen und ihren Angehörigen die Pflege erleichtern und diese auch sicherer bzw. hygienischer machen. Für den Verbrauch bestimmte Hilfsmittel in der Pflege sind:

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben grundsätzlich nur Pflegebedürftige, deren Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Wer in einem Pflegeheim untergebracht ist, bekommt die benötigten Hilfsmittel über den jeweiligen Dienstleister zur Verfügung gestellt. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad anerkannt sein muss. Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gilt überdies die Prämisse, dass diese nur für Pflegebedürftige zur Verfügung gestellt werden, wenn diese zumindest teilweise durch Angehörige gepflegt werden.

Gibt es eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel bei ihrer Pflegekasse beantragen. Diese ist für sämtliche Kosten zuständig, die unmittelbar mit der Pflege der betroffenen Personen zusammenhängen. Hierzu gehören sowohl zum Verbrauch bestimmte Produkte als auch technische Pflegehilfsmittel. Die Kosten für die Produkte können entweder voll übernommen werden oder es gibt einen Zuschuss für die Pflegebedürftigen. Andere Produkte werden häufig als Leihgabe bereitgestellt.

Die Pflegekasse ist immer dann nicht für die Bereitstellung von Pflege- bzw. Hilfsmitteln zuständig, wenn diese nicht allein der Pflege dienen. Das ist beispielsweise bei Produkten wie Rollatoren und anderen Gehhilfen der Fall. Hier muss die Beantragung der Kosten bei der Krankenkasse erfolgen. Normalerweise wird dafür ein Rezept benötigt.

Um Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen zu können, kommen zwei verschiedene Methoden in Frage – abhängig von den Produkten, die für Pflege benötigt werden.

Antrag technische Pflegehilfsmittel

  1. Sie stellen einen schriftlichen Antrag an Ihre Pflegekasse inklusive Begründung.
  2. Die Pflegekasse prüft Ihren Bedarf. Hierfür wird meist ein Gutachten benötigt, welches entweder die Pflegekasse oder Sie selbst einleiten.
  3. Der Antrag wird entweder angenommen oder abgelehnt.
  4. Bei einem abgewiesenen Antrag können Sie Widerspruch einlegen.

Antrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  1. Sie bestellen unsere Pflegebox online.
  2. Wir senden Ihnen alle Produkte inklusive Antrag auf Kostenübernahme zu.
  3. Sie füllen den Antrag aus und senden ihn an uns zurück.
  4. Wir regeln die Kostenübernahme mit der Pflegekasse.

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